Verpflichtende E-Rechnung ab 2025: Chancen und Herausforderungen für Ihr Unternehmen

10 Juli, 2024 durch
Verpflichtende E-Rechnung ab 2025: Chancen und Herausforderungen für Ihr Unternehmen
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Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland die Pflicht zur Nutzung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) in Kraft. Dies bringt sowohl Chancen als auch Herausforderungen für Unternehmen mit sich, die ihre Buchhaltungsprozesse modernisieren und digitalisieren möchten. Die wichtigsten Aspekte zu dieser Thematik fassen wir an dieser Stelle für Sie zusammen.

Ges​etzliche Anforderungen zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Umfeld i​n Deutschland

Im Folgenden werden die wichtigsten gesetzlichen Anforderungen und Paragraphen hinsichtlich der E-Rechnung übersichtlich dargestellt. Unternehmen im B2B-Bereich in Deutschland müssen diese beachten, wenn sie elektronische Rechnungen ausstellen.

1. Grundlagen und Rechtsqu​ellen

  • Umsatzsteuergesetz (UStG)

  • § 14 UStG: Ausstellung von Rechnungen

  • § 14b UStG: Aufbewahrung von Rechnungen

  • GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff)

  • E-Rechnungsverordnung (ERechV): Anforderungen für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (wird häufig auch im B2B-Bereich angewendet)

2. Inhaltliche Anforderungen an die elektronische Rechnung (§ 14 UStG)

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers

  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers

  • Ausstellungsdatum

  • Fortlaufende Rechnungsnummer

  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der sonstigen Leistungen

  • Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung

  • Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung

  • Auf das Entgelt entfallender Steuerbetrag sowie Hinweis auf Steuerbefreiung, wenn zutreffend

3. Technische Anforderungen und Formate

  • ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland)

    • Hybridformat, das PDF- und XML-Daten kombiniert

  • XRechnung

    • XML-basiertes Format, spezifiziert in der ERechV

  • Authentizität und Integrität (§ 14 UStG)

    • Gewährleistung der Echtheit der Herkunft und der Unversehrtheit des Inhalts der Rechnung

4. Aufbewahrungspflichten (§ 14b UStG)

  • Elektronische Rechnungen sind ebenso wie Papierrechnungen 10 Jahre aufzubewahren

  • Sicherstellung der Lesbarkeit während der gesamten Aufbewahrungsdauer

  • Nutzung eines innerbetrieblichen Kontrollverfahrens, das einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schafft

5. Datenschutz und Datensicherheit

  • Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

  • Sicherstellung der Vertraulichkeit und Integrität der Rechnungsdaten

  • Einsatz geeigneter technischer und organis​​atorischer Maßnahmen (z. B. Verschlüsselung)

6. Sonderregelungen

  • Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV)

  • Rechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 250 Euro (inkl. USt) benötigen weniger Angaben (z. B. Empfängeradresse ist nicht erforderlich)

Sicherer Austausch elektronischer Rechnungen über das Peppol-Netzwerk

Das Peppol (Pan-European Public Procurement Online)-Netzwerk bietet eine standardisierte und effiziente Lösung für die elektronische Übermittlung von Rechnungen, insbesondere im B2B- und B2G (Business-to-Government)-Bereich. Die Notwendigkeit und die Vorteile des Peppol-Netzwerks lassen sich in mehreren Punkten erläutern:

1. Interoperabilität und Standardisierung

Peppol ermöglicht die nahtlose Interoperabilität zwischen verschiedenen IT-Systemen und Plattformen, indem es einheitliche Standards für den elektronischen Datenaustausch vorgibt. Dies reduziert die Notwendigkeit individueller Schnittstellen und Anpassungen, was die Komplexität und die Kosten für Unternehmen verringert.

2. Rechtliche Konformität

Durch die Nutzung von Peppol können Unternehmen sicherstellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen zur elektronischen Rechnungsstellung entsprechen. Insbesondere im öffentlichen Sektor, wo die Nutzung von E-Rechnungen oft gesetzlich vorgeschrieben ist, bietet Peppol eine zuverlässige und konforme Lösung.

3. Sicherheit und Verlässlichkeit

Peppol gewährleistet die Sicherheit und Integrität der übermittelten Daten durch zertifizierte Zugangspunkte (Access Points). Diese stellen sicher, dass nur autorisierte Parteien am Netzwerk teilnehmen und dass die Daten während der Übermittlung geschützt sind.

4. Effizienz und Kostenreduktion

Durch die Automatisierung des Rechnungsversands und -empfangs können Unternehmen ihre administrativen Prozesse optimieren und Kosten senken. Die manuelle Verarbeitung von Papierrechnungen oder verschiedenen E-Rechnungsformaten entfällt, was die Effizienz steigert und Fehler reduziert.

5. Europäische Integration

Peppol unterstützt die europäische Integration und Harmonisierung im Bereich des elektronischen Beschaffungswesens. Es ermöglicht Unternehmen in verschiedenen EU-Ländern, problemlos miteinander zu kommunizieren und Geschäfte abzuwickeln, was den grenzüberschreitenden Handel fördert.

Zusammenfassend bietet das Peppol-Netzwerk eine robuste und standardisierte Infrastruktur für den elektronischen Rechnungsaustausch, die sowohl die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben als auch die Effizienz und Sicherheit der Geschäftsprozesse gewährleistet.

Übergangsregelungen, mögliche Konsequenzen und Lösungen für Unternehmen

Unternehmen haben bis Ende 2024 Zeit, sich auf die E-Rechnungspflicht vorzubereiten. Diese Übergangsphase ermöglicht es, notwendige Anpassungen in den Geschäftsprozessen vorzunehmen. Ab dem 1. Januar 2025 gilt die Pflicht zur E-Rechnung verbindlich und die Nichteinhaltung kann zu rechtlichen Sanktionen führen, darunter Geldstrafen und der Verlust steuerlicher Vorteile. Nutzen Sie diese Zeit, um Ihre Systeme rechtzeitig anzupassen und gesetzeskonform zu agieren. Die Intero Technologies GmbH steht Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite und bietet schnelle, maßgeschneiderte Lösungspakete für unterschiedliche Szenarien an, um sicherzustellen, dass Sie reibungslos und fristgerecht auf die E-Rechnung umstellen können. Diese Szenarien sollen im Folgenden vorgestellt werden.

Szenario 1: Odoo als Abrechnungssystem in der aktuellen Version

Für Kunden, die bereits die aktuelle Version 17 von Odoo als Abrechnungssystem einsetzen, ist die E-Rechnung bereits verfügbar. Intero Technologies bietet Ihnen umfassende Dienstleistungen zur Konfiguration und Schulungen an. Unsere Experten stellen sicher, dass Ihr System optimal eingerichtet ist und Ihre Mitarbeiter bestens geschult sind, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.

Szenario 2: Odoo als Abrechnungssystem in einer Vorgängerversion

Sollten Sie eine Vorgängerversion von Odoo nutzen, prüft Intero Technologies zunächst die vorhandenen Möglichkeiten nachträglicher Konfigurationen und Erweiterungen. Bei nicht mehr unterstützen Odoo-Versionen setzt die Intero Technologies entsprechende Migrationsprojekte auf die aktuelle Version individuell um und begleitet die Einrichtung der elektronischen Rechnungsstellung.

Szenario 3: Odoo als neues Abrechnungssystem für elektronische Rechnungen

Falls Ihr Unternehmen noch kein System zur Ausstellung elektronischer Rechnungen verwendet, bietet Intero Technologies ein standardisiertes Lösungspaket. Dieses Paket umfasst Odoo als leistungsstarkes Abrechnungssystem sowie umfas​sende Konfigurations- und Schulungsleistungen. So stellen wir sicher, dass Sie schnell und effizient in die Lage versetzt werden, elektronische Rechnungen auszustellen und die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

Wie unterstützt Odoo die elektronische Rechnungsstellung?

Odoo 17 unterstützt bereits im Standard die elektronische Rechnungsstellung. Maßgeblich werden für das Ausstellen elektronischer Rechnungen die Standard-Apps „Kontakte“, „Verkauf“ und „Rechnungsstellung“ verwendet:


 


Neben diversen Grundkonfigurationen für das eigene Unternehmen (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Bankanbindungen etc.) wird für den Kundenstammsatz die Information zur elektronischen Rechnungsstellung konfiguriert.




Dies betrifft vor allem das Format der elektronischen Rechnungsstellung. Für Deutschland sind zwei in Odoo hinterlegte Standards wichtig:

  • Factur-X (CII): Hierbei handelt es sich um ein hybrides elektronisches Rechnungsformat, das in Deutschland und Frankreich entwickelt wurde. Es kombiniert die Vorteile von PDF- und XML-Daten, um die Anforderungen an elektronische Rechnungen zu erfüllen und gleichzeitig die Lesbarkeit und Verarbeitung zu erleichtern. Factur-X (CII) ist mit dem in Deutschland verwendeten ZUGFeRD-Format gleichzusetzen.

  • XRechnung (CUIS): Hierbei handelt es sich um ein XML-basiertes Standardformat für elektronische Rechnungen, das in Deutschland entwickelt wurde. Es dient dazu, die Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 für elektronische Rechnungen zu erfüllen. XRechnung wurde eingeführt, um insbesondere den Anforderungen des öffentlichen Sektors gerecht zu werden und ist für den Austausch elektronischer Rechnungen mit öffentlichen Auftraggebern vorgeschrieben.

Wird nun in Odoo eine Rechnung erzeugt, bietet je nach Konfiguration des Kundenstammsatzes zur Rechnungsstellung das System beim Versand der Rechnung neben Standardformaten und -wegen nun auch die elektronische Rechnungsstellung an:



Mithilfe einer entsprechenden Konfiguration ist demnach das Ausstellen elektronischer Rechnungen in der Standard-Version von Odoo möglich. Odoo unterstützt zudem das Verarbeiten elektronischer Eingangsrechnungen, so dass auch im Einkaufsprozess die Vorteile der elektronischen Rechnungen nahtlos integriert und die Prozessabläufe insgesamt optimiert werden.

Warum Intero Technologies?

Mit unserer langjährigen Erfahrung und tiefen Expertise in der Implementierung und Konfiguration von Odoo-Systemen sind wir der ideale Partner für Ihr Unternehmen. Wir verstehen die Anforderungen der neuen Gesetzgebung und bieten praxisorientierte Lösungen, die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

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